§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der am 30.8.2007 gegründete Club führt den Namen: "Bowlingclub Olching `07"
- Der Club hat seinen Sitz in 82140 Olching.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
- Der Vereinszweck ist die Förderung und Pflege des Bowlingsportes unter Einhaltung der Satzung und Verordnungen von DBU und BSKV.
- Ausrichtung und Durchführung von Trainings.
- Ausrichtung von Turnieren und Hausligen.
- Aufbau und Pflege einer Jugendabteilung.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden.
- Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
- Eine Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist unanfechtbar.
- Bei Aufnahme von Minderjährigen, bedarf es der Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Ableben des Mitgliedes
- Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Geschäftsjahres zu erklären.
- Ein Mitglied kann von der Mitgliederversammlung (2/3 Mehrheit) ausgeschlossen werden, wenn sein/ihr Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder das Interesse des Vereins verstößt. Dem Betroffenen muss durch schriftliche Ladung die Möglichkeit gegeben werden, sich vor der Mitgliederversammlung zu rechtfertigen.
- Eine Streichung ist zulässig wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlichen Mahnung seiner Beitragszahlung nicht nachkommt.
§ 5 Organe
- Das oberste Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand bestehend aus den 1. Vorstand, dem 2. Vorstand und dem Kassier.
- Der Vereinsausschuss, bestehend aus:
- 1. Vorstand
- 2. Vorstand
- Kassier
- Schriftführer
- Sportwart
- Jugendwart
- Seniorenwart
- Ligawart
- Medienbeauftragter
- Beauftragter für alle Belange die den BSKV/DBU betreffen.
- Beauftragter für alle Belange, die den B B e.V. betreffen,
§ 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Jahresquartal statt.
- Mitgliederversammlungen sind mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin vom Vorstand schriftlich einzuberufen.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Viertel aller Mitglieder, unter Angabe von Gründen dies schriftlich verlangt.
- Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
§ 7 Wahlen
- Vorstand und Ausschuss werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
- In Vorstand und Ausschuss, können nur Mitglieder gewählt werden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
- Bei Wahlen ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
§ 8 Auflösung
- Zur Auflösung des Clubs ist eine gesonderte Mitgliederversammlung schriftlich einzuberufen. In der Einladung ist das Vorhaben der Auflösung anzukündigen. Zur Auflösung ist dann deine Dreiviertelmehrheit erforderlich.
- Im Falle einer Auflösung wird das komplette Clubvermögen an die SOS Kinderdörfer gespendet.