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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der am 30.8.2007 gegründete Club führt den Namen: "Bowlingclub Olching `07"
  2. Der Club hat seinen Sitz in 82140 Olching.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Vereinszweck

  1. Der Vereinszweck ist die Förderung und Pflege des Bowlingsportes unter Einhaltung der Satzung und Verordnungen von DBU und BSKV.
  2. Ausrichtung und Durchführung von Trainings.
  3. Ausrichtung von Turnieren und Hausligen.
  4. Aufbau und Pflege einer Jugendabteilung.


§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden.
  2. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
  3. Eine Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist unanfechtbar.
  4. Bei Aufnahme von Minderjährigen, bedarf es der Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter.


§ 4 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Ableben des Mitgliedes
  2. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Geschäftsjahres zu erklären.
  3. Ein Mitglied kann von der Mitgliederversammlung (2/3 Mehrheit) ausgeschlossen werden, wenn sein/ihr Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder das Interesse des Vereins verstößt. Dem Betroffenen muss durch schriftliche Ladung die Möglichkeit gegeben werden, sich vor der Mitgliederversammlung zu rechtfertigen.
  4. Eine Streichung ist zulässig wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlichen Mahnung seiner Beitragszahlung nicht nachkommt.


§ 5 Organe

  1. Das oberste Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand bestehend aus den 1. Vorstand, dem 2. Vorstand und dem Kassier.
  3. Der Vereinsausschuss, bestehend aus:
  • 1. Vorstand
  • 2. Vorstand
  • Kassier
  • Schriftführer
  • Sportwart
  • Jugendwart
  • Seniorenwart
  • Ligawart
  • Medienbeauftragter
  • Beauftragter für alle Belange die den BSKV/DBU betreffen.
  • Beauftragter für alle Belange, die den B B e.V. betreffen,


§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Jahresquartal statt.
  2. Mitgliederversammlungen sind mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin vom Vorstand schriftlich einzuberufen.
  3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Viertel aller Mitglieder, unter Angabe von Gründen dies schriftlich verlangt.
  4. Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.


§ 7 Wahlen

  1. Vorstand und Ausschuss werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
  2. In Vorstand und Ausschuss, können nur Mitglieder gewählt werden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
  3. Bei Wahlen ist eine einfache Mehrheit erforderlich.


§ 8 Auflösung

  1. Zur Auflösung des Clubs ist eine gesonderte Mitgliederversammlung schriftlich einzuberufen. In der Einladung ist das Vorhaben der Auflösung anzukündigen. Zur Auflösung ist dann deine Dreiviertelmehrheit erforderlich.
  2. Im Falle einer Auflösung wird das komplette Clubvermögen an die SOS Kinderdörfer gespendet.
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